Unsere Jugendhilfeangebote richten sich an Kinder, Jugendliche un Familien, die Unterstützung bei der Erziehung oder bei ihrer persönlichen Entwicklung benötigen. Eltern haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entspechende Erziehung nicht möglich ist.
Die Grundlage für die Hilfen ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Sorgeberechtigten, den Kindern und Jugendlichen und dem örtlichen Jugendamt und dem VEJ (sog. Hilfeplanverfahren).