Einzelbetreuung, Sozialpädagogische Familienhilfe und Soziale Gruppenarbeit
Der VEJ bietet Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien nach § 29, 30 und 31 KJHG (SGB VIII) an. Wir begleiten, beraten und unterstützen Personen in besonders schwierigen Lebenslagen. In der konkreten Umsetzung bedeutet das
Die Problemfelder an denen Zielorientiert mit den Adressaten gearbeitet wird, sind u.a.